Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Urlaubshof Altkö

Ferienwohnungen in Altkötzschenbroda 46, 01445 Radebeul

1. Anreise / Abreise
Am Anreisetag kann die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr bezogen werden. Vorherige Anreisen sind auf Nachfrage möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 23.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Das Mitbringen von Haustieren, in Form von Hunden, ist auf Anfrage möglich. Der Vermieter entscheidet je nach Rasse und Größe über die Aufnahme von Haustieren. Für das Mitbringen von Hunden berechnet der Vermieter eine Haustierpauschale.

3. Bezahlung
Vorbehaltlich anderer Absprachen ist der Reisepreis im Zuge einer verbindlichen Buchung in voller Höhe zu zahlen.
Der Mieter hat die Möglichkeit, das Geld per Überweisung auf das Konto laut Bestätigungsschreiben zu überweisen oder kann durch Angabe der Kreditkartennummer den Vermieter mit der Abbuchung des Betrages beauftragen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Reinigung, WLAN, Energie und Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

4. Meldewesen
Im Rahmen des Meldegesetzes ist der Gast verpflichtet, seine persönlichen Daten sowie für den Meldeschein relevante Zusatzinformationen im Vorfeld über die Meldedatenerfassung wahrheitsgemäß mitzuteilen.

5. Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis drei Monate vor Anreise kann kostenfrei storniert werden. Im Falle eines späteren Rücktritts oder der Nichtanreise ist der Gast zum Ersatz des entstandenen Schadens wie folgt verpflichtet:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Endpreises
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Endpreises
  • bis zum Anreisetag: 90% des Endpreises

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann gegen eine Umbuchungsgebühr gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

6. Rücktritt durch Urlaubshof Altkö
Vor oder während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung kann der Urlaubshof Altkö ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wird oder das Verhalten des Gastes gegen die Hausordnung bzw. AGB verstößt.

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich ebenso zu einem störungsfreien Miteinander gegenüber anderen Gästen, Nachbarn und Mitarbeitern des Hauses.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

8. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

9. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

10. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Radebeul.

Radebeul im Oktober 2023